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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mentalzentrum Allgäu

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge zur Teilnahme an Seminaren, Coachings und Beratungen (nachfolgend „Veranstaltung“) von Stefan Volgmann (nachfolgend „Veranstalter“). Die AGB werden verbindlicher Vertragsbestandteil zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmenden (nachfolgend „Teilnehmer“), wenn der Teilnehmer spätestens bei Vertragsabschluss zumutbar Kenntnis nehmen konnte und sein Einverständnis schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten ausdrückt.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung per E-Mail durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter kann jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers erfolgt über das Internet, telefonisch, per E-Mail oder Briefpost. Zudem ist für die Teilnahme an einem gebuchten Kurs die vorherige Überweisung der Teilnahmegebühren erforderlich. 

3. Leistungen und Leistungsänderungen

1.Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich aus der Anmeldung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.a Änderungen und Abweichungen von der vereinbarten Veranstaltung, die nach Vertragsabschluss aus organisatorischen Gründen notwendig werden und nicht vom Veranstalter treuwidrig herbeigeführt wurden, sind zulässig, solange sie den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

2.b Der Veranstalter muss den Teilnehmer unverzüglich über Leistungsänderungen und -abweichungen informieren. Bei wesentlichen Änderungen oder Abweichungen wird der Veranstalter dem Teilnehmer einen kostenlosen Rücktritt mit einer Frist von 10 Tagen anbieten. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers gemäß Punkt VI. bleibt hiervon unberührt.

2.c Als geringfügige Änderungen gelten insbesondere die Verlegung der Veranstaltung an einen vergleichbaren Ort sowie Änderungen der Uhrzeiten (Beginn und Ende der Veranstaltung). Zudem kann der Veranstalter bei dringenden Gründen (wie der Erkrankung eines Dozenten oder der Ausbildungsleitung) einen Ersatzdozenten mit vergleichbaren Qualifikationen einsetzen.
 
4. Zahlungen und Fälligkeit

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Veranstaltung zu zahlen.

2. Erhöht sich der Preis für die Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer, wesentlicher Kostensteigerungen des Veranstalters und liegt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung über vier Monate, kann der Veranstalter den Preis um maximal 10% anpassen.

3. Der Preis für die Veranstaltung ist spätestens 30 Tage vor Beginn fällig und zu zahlen. Abweichende Regelungen werden in der Rechnung aufgeführt oder schriftlich festgehalten. Alle Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten.

4. Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche des Veranstalters aufrechnen.
 
5. Gefahrenhinweise, Gesundheitsfragen, Ausschluss von Teilnehmern

1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Personen mit akuten Angst- oder Panikstörungen nicht aufgenommen werden. Bei Verschweigen dieser Umstände bei der Anmeldung wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Teilnehmer, die sich in psychologischer Behandlung befinden, sollten vor der Buchung Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt oder Therapeuten halten und dies schriftlich bestätigen lassen. Mit Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Teilnehmer, mögliche gesundheitliche Risiken physischer oder psychischer Art mit seinem Hausarzt abzuklären und den Veranstalter über Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder körperliche Einschränkungen zu informieren. Diese Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Veranstalter sowie andere Personen, die die Veranstaltung durchführen, sind berechtigt, Teilnehmer zu Beginn oder während der Veranstaltung auszuschließen, wenn Hinweise auf eine Gefährdung der Rechtsgüter anderer Teilnehmer vorliegen. Die Vergütung des Veranstalters bleibt davon unberührt.

2. Der Veranstalter sowie andere Personen, die die Veranstaltung durchführen, können Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn diese trotz Abmahnung stören oder der Ausschluss zum Schutz der Rechtsgüter anderer Teilnehmer oder der Veranstalterin gerechtfertigt ist. Die Vergütung des Veranstalters bleibt hiervon unberührt.
 
6. Rücktritt eines Teilnehmers / Stornierung

1. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter stornieren. Stornierungen müssen schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen, um wirksam zu sein.

2.Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer gelten folgende Stornierungsgebühren: a. Bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühren
b. Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Teilnahmegebühren
c. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 45 % der Teilnahmegebühren
d. Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Teilnahmegebühren
e. 14 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Seminarabbruch: 100 % der Teilnahmegebühren
Der Zeitpunkt der Stornierungsgebühr bemisst sich nach dem Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Diese Regelungen gelten auch bei unvorhergesehenen Ereignissen und akuter Krankheit. Nachholtermine können vereinbart werden, sofern dem Veranstalter keine finanziellen oder sonstigen Nachteile entstehen. Der Teilnehmer kann auch einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Um Stornokosten zu vermeiden, wird bei der Buchung der Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung (z.B. bei der Trainerversorgung e.V.) empfohlen. Der Teilnehmer kann nachweisen, dass die Stornogebühren durch ersparte Aufwendungen niedriger oder nicht erforderlich sind. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornierungsgebühr angerechnet.
 
7. Rücktritt durch den Veranstalter

1. Erfolgt eine gemäß IV.3 vereinbarte Zahlung oder Anzahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist und hat der Veranstalter eine angemessene Nachfrist gesetzt, die ebenfalls nicht eingehalten wurde, ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Der Veranstalter kann auch aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn:
a. Höhere Gewalt oder ein anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstand die Vertragserfüllung erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich macht, wie z.B. Naturereignisse, Krankheit wesentlicher Personen oder Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsorts.
b. Eine vertraglich vereinbarte oder im Angebot angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter muss die Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor Beginn absagen, wenn feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. c. Die Durchführung der Veranstaltung für den Veranstalter unzumutbar wird, weil die wirtschaftliche Belastungsgrenze überschritten wird.
d. Der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich stört oder der Rücktritt zum Schutz der übrigen Teilnehmer oder des Veranstalters gerechtfertigt ist, auch nach Beginn der Veranstaltung.
e. Der Veranstalter erfährt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Teilnehmers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Teilnehmer Zahlungen nicht leistet oder keine Sicherheitsleistung bietet, wodurch Zahlungsansprüche des Veranstalters gefährdet sind.
f. Der Teilnehmer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, ein außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.
g. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Teilnehmers eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse oder aus anderen Gründen abgelehnt wird.

3. Der Veranstalter muss den Teilnehmer unverzüglich schriftlich über die Ausübung des Rücktrittsrechts informieren.

8. Folgen des Rücktritts des Veranstalters nach VII.

1. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts unter VII. entsteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Schadensersatz aufgrund des Rücktritts. Ebenso besteht kein Anspruch auf den Ersatz von Anreise- oder Unterbringungskosten.

2. In den Fällen des
a. VII.2.a, b und c wird der Veranstalter dem Teilnehmer eine vergleichbare Ersatzveranstaltung anbieten. Die Umbuchung des Teilnehmers auf eine andere Veranstaltung ist kostenfrei; eine eventuelle Preisdifferenz ist zwischen den Parteien auszugleichen. Lässt sich keine Einigung über eine Ersatzveranstaltung erzielen oder kann der Veranstalter keine Ersatzveranstaltung anbieten, kann der Veranstalter die Vergütung der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen verlangen;
b. VII.1 sowie VII.2.d, e, f und g kann der Veranstalter die vereinbarte Vergütung für die Veranstaltung verlangen; die Veranstalterin muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen sowie etwaig durch Verwendung der Leistung erworbene Erträge anrechnen lassen.

3. Etwaig vom Teilnehmer entrichtete Anzahlungen werden auf die Ansprüche aus VIII.2 angerechnet.
1. In den unter VII. genannten Rücktrittsfällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz für Anreise- und Unterbringungskosten.
2. In den Fällen:
a. VII.2.a, b und c wird der Veranstalter dem Teilnehmer eine vergleichbare Ersatzveranstaltung anbieten. Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist kostenfrei; etwaige Preisdifferenzen sind zwischen den Parteien auszugleichen. Wenn keine Einigung über eine Ersatzveranstaltung erzielt werden kann oder keine Ersatzveranstaltung angeboten wird, kann der Veranstalter die Vergütung für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen verlangen.
b. VII.1 sowie VII.2.d, e, f und g kann der Veranstalter die vereinbarte Vergütung verlangen. Der Veranstalter muss jedoch den Wert ersparter Aufwendungen und eventuell durch die Nutzung der Leistung erzielte Erträge berücksichtigen.
3. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Ansprüche gemäß VIII.2 angerechnet.
 
9. Gewährleistung

Sollten Störungen oder Mängel bei den Leistungen des Veranstalters auftreten, wird der Veranstalter nach unverzüglicher Rüge des Teilnehmers versuchen, Abhilfe zu schaffen. Unterlässt der Teilnehmer es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, entfällt der Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. 

10. Haftung

Der Veranstalter erbringt seine Leistungen im Rahmen von Dienstverträgen gemäß §§ 611 ff. BGB. Gegenstand sind die in der Anmeldung oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, jedoch nicht die Erzielung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolgs. Eine Haftung für den Erfolg wird daher ausgeschlossen. 

11. Sonderregelungen Mentalzentrum Allgäu

a. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten ist, es sei denn, ein anderes Zahlungsziel ist ausdrücklich in der Veranstaltungsbestätigung angegeben. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist unaufgefordert 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten.
b. Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus der Ausschreibung der Veranstaltung im Internet und den Angaben in der Veranstaltungsbestätigung.
c. Preisänderungen für Unterkünfte sind nach der Buchung möglich. Der Veranstalter wird die Reisenden unverzüglich darüber informieren, sobald er davon Kenntnis erhält.
d. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung auch mit anderen Dozenten oder Coaches durchzuführen, sofern diese über gleichwertige Qualifikationen verfügen.
e. Ist in der Veranstaltungsausschreibung oder in anderen Vertragsunterlagen eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, kann der Veranstalter bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Kunde geleistete Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich zurück. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Erstattung für Fremdleistungen wie Flüge oder Bahnfahrten, die der Kunde außerhalb des Veranstaltungsangebots erworben hat.
g. Wird die Reise durch bei Vertragsabschluss nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen.
h. Der Reisende bzw. Seminarteilnehmer ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Seminarleiter vor Ort mitzuteilen. Dieser ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Anzeige eines Mangels, entfällt der Anspruch auf Minderung.
i. Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, da sie sowohl subjektiven Einschätzungen unterliegen als auch durch äußere Umstände wie insbesondere Wetterbedingungen beeinflusst werden können.
 
12. Verantwortung des Teilnehmers

Die vom Veranstalter angebotenen Kurse dienen der persönlichen Selbsterfahrung und Selbstentwicklung, nicht therapeutischen Zwecken. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich und setzt eine normale psychische Belastbarkeit voraus. Der Teilnehmer ist während der Veranstaltung sowie zwischen den Veranstaltungen vollständig für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung von ihm unternommen werden, ausschließlich in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. 

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer sowie die im Rahmen des Austauschs erhaltenen Informationen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck der Veranstaltung zu verwenden und streng vertraulich zu behandeln. Ohne Zustimmung des Teilnehmers wird der Veranstalter keine Informationen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlangt wurden, an Dritte weitergeben oder öffentlich machen. Darüber hinaus wird der Veranstalter alle überlassenen oder erstellten Dokumente (z. B. ausgefüllte Fragebögen, Veranstaltungsdokumentationen) sorgfältig aufbewahren und vor dem Zugriff Dritter schützen. Auf Wunsch des Teilnehmers werden persönliche Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht oder Informationen herausgegeben und vernichtet, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerliche Vorschriften) stehen dem entgegen.
Der Veranstalter erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Teilnehmers nur im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatisierten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für die Zwecke der Veranstaltung einverstanden. Dieses Einverständnis umfasst auch die mögliche Weitergabe notwendiger Daten an beteiligte Dienstleister.
 
14. Urheberrecht

1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen von Veranstaltungen sind ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

2. Wenn die Ausbildungsleitung oder ihre Beauftragten das Fotografieren von Unterrichtsmaterial oder das Filmen bestimmter Praxisinhalte in Ausnahmefällen erlauben, sind diese Aufnahmen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht oder in eigenen Präsentationen, Trainings, Coachings oder anderen Lehrveranstaltungen verwendet werden.

3. Persönliche Daten von Teilnehmern und Dozenten unterliegen den Datenschutzbestimmungen.

4. Alle an die Teilnehmer ausgegebenen Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Der Veranstalter hält das Urheberrecht an diesen Unterlagen sowie an den während der Veranstaltung verwendeten Konzepten. Diese sind nur für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung der Unterlagen, ganz oder teilweise, ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters, ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Weitergabe an Dritte, selbst in abgewandelter Form.
 
15. Schlussbestimmung und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung mit dem Teilnehmer, einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Stand: Fischen im Allgäu, 29.07.2024
Stefan Volgmann, Riedberger-Horn-Weg 16, 87538 Fischen im Allgäu

Stefan Volgmann &
Sarah Birkenkamp
Mentalzentrum Allgäu
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8326 2693011
info@mentalzentrumallgaeu.de

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